Ihre Experten für Elektrotechnik
in München
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Themengebiete:
Stromnetze dienen der Versorgung der Verbraucher mit elektrischer Energie und verbinden die Kraftwerke und andere Energie-Umwandler. Sie werden nach der Betriebsspannung eingeteilt, bei der sie elektrische Energie übertragen. Ein Mittelspannungsnetz dient typischerweise der elektrischen Energieversorgung einer Region, die mehrere Ortschaften, oder in Städten einen Stadtteil, umfasst.
Der Bereich der Niederspannung umfasst Niederspannungsnetze (230-/400-Volt), aber auch Kleinspannungen. Rechtliche Regelungen von Niederspannungsanlagen innerhalb der EU sind im Rahmen der Niederspannungsrichtlinie festgelegt.
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) stellt die Versorgung kritischer elektrischer Lasten bei Störungen im Stromnetz sicher. Davon zu unterscheiden ist die Netzersatzanlage (auch als „Ersatzstromversorgung“ bezeichnet), da diese bei der Umschaltung eine kurze Unterbrechung der Stromversorgung hat.
USV-Geräte finden aufgrund der Kosten und zusätzlichen Komplexität vor allem in Krankenhäusern, Leitstellen, Eisenbahn-Stellwerken und Rechenzentren Verwendung, in Regionen mit schlechter Stromversorgung aber ebenso in kleinen Büros oder zu Hause.
Bei einfachen Ausführungen der USV kann die Stromversorgung für einige Millisekunden unterbrochen sein. Dies wird von den meisten Verbrauchern ohne Funktionseinbußen toleriert.
Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie z.B. Beatmungsgeräte und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude.
Stromerzeugungsaggregate (SEA) gewährleisten die Verfügbarkeit von elektrischer Energie unabhängig vom öffentlichen Stromnetz und werden oft auch als Notstromgenerator bzw. -aggregat bezeichnet. Leistungsstärkere Einheiten, die Netzbetreiber zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung z. B. während Wartungsarbeiten im Netz verwenden, heißen Netzersatzanlagen (NEA).
Mit spezieller Software werden Netzberechnungen, inkl. der Berechnung von Kurzschlussstrom, von der Mittelspannung bis zur Steckdose durchgeführt. Zudem übernimmt das Programm die Berechnung von Lastfluss, Spannungsfall sowie Energiebilanz. Basierend auf den Anforderungen der jeweiligen elektrischen Energieverteilung wird nach den anerkannten Regeln der Technik und gültigen Normen
(VDE, IEC) eine sichere Lösung dimensioniert. Dabei sind auch Ring- und Maschennetze möglich.
Bei der automatischen Selektivitätsbeurteilung durch die Software werden zusätzlich zu der Strom-Zeit-Kennlinie des gewählten Elements sowie den Hüllkurven des jeweils vorgeordneten und nachgeordneten Geräts automatisch Selektivitätsgrenzen angezeigt.
Ein in der Blitzschutzanlage einschlagender Blitz verursacht einen elektrischen Strom mit einem durchschnittlichen Scheitelwert von 20 Kiloampere. Bei einem Erdungswiderstand von 10 Ohm entsteht im Blitzableiter für einen Zeitraum von 10 bis 50 Mikrosekunden eine Überspannung von 200 Kilovolt. Die extrem hohen Werte können zu Durchschlägen aufgrund von Fremdnäherung in die Elektroinstallation führen. Damit die hohen Blitzströme sicher ins Erdreich abgeführt werden können, muss die Erdung entsprechend ausgeführt sein. Die hohe Stromdichte des Blitzstromes erzeugt eine hohe elektrische Feldstärke, die im Erdreich elektrische Entladungen bewirkt, welche den Erdungswiderstand im Bereich um die Erdungselektrode senken.
Für vorhandene Gebäude sollte der Erdungsleiter unter der Erde um die Außenwand des Einsatzortes herum in einer Tiefe von mindestens 1 m verlegt werden. Allgemein gilt, dass alle vertikalen Anschlüsse von einer Elektrode zu Bereichen über der Erdoberfläche für die Nennspannungen (600-1000 V) isoliert sein müssen.
Potentialausgleichs-Systeme sorgen für eine sichere Verteilung der Blitzenergie, aber auch bei anderen Spannungsüberlastungen schützen sie Menschen und elektrische Geräte in einem Gebäude vor elektrischen Schlägen. Im Falle eines Blitzeinschlages werden ca. 50 Prozent der Blitzenergie in die Erdungsanlage geleitet.
Ein Beleuchtungssystem besteht aus den Komponenten Leuchten, Steuerung und Service. Dazu gibt es verschiedene Beleuchtungsarten. Dazu zählen indirektes Licht, direktes Licht. Grundbeleuchtung und Sekundärbeleuchtung. Als Grundlage für die Auslegung gilt die
ASR A3.4 Beleuchtung Technische Regel für Arbeitsstätten und die Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude verfasst vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen.
Die Notbeleuchtung bzw. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung wirksam wird oder bleibt. Sie gliedert sich in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung.
Bei Stromausfall ist eine Orientierung in Gebäuden für ortsfremde Personen häufig stark erschwert. Ein von der allgemeinen Versorgung unabhängiges zweites Beleuchtungssystem mit (feuerhemmender) Verkabelung oder Sicherheitsstromquelle ermöglicht dazu das sichere und rasche Verlassen des Gebäudes von Personen.
Bei der Notbeleuchtung wird unterschieden zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Bei der Sicherheitsbeleuchtung kann unterschieden werden zwischen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 wurde vom Bundeskabinett der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ beschlossen. Darin sind Maßnahmen für den zügigen Aufbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für bis zu zehn Millionen E-Fahrzeuge bis 2030 enthalten
Die Ladesäulenverordnung (LSV) gibt Auskunft über technische Mindestanforderungen, den sicheren und passenden Aufbau und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.
Zusätzlich gilt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Eine Photovoltaikanlage, auch PV-Anlage (bzw. PVA) oder Solargenerator genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die dabei typische direkte Art der Energiewandlung bezeichnet man als Photovoltaik. PV-Anlagen fallen unter die WEEE-Elektronikrichtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive), wodurch die Hersteller sie am Lebensende zurücknehmen müssen.
Die Nennleistung üblicher Photovoltaikanlagen reicht vom niedrigen einstelligen kW-Bereich, wie er für Hausdachanlagen üblich ist, bis hin zu einigen MW für gewerbliche Dachanlagen, während Freiflächensolaranlagen üblicherweise mindestens im MW-Bereich angesiedelt sind.